Wie glaubwürdig ist der einheitliche Behördenruf 115, wenn Bundesministerien eigene Hotlines aufbauen?
Das jüngste Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 befasst sich auch mit dem elektronischen Zugang von Bürgern und Unternehmen zur Verwaltung. Danach sind die bereits über die Behördennummer 115 bestehenden Schnittstellen zwischen Verwaltung und Bürgern sowie Unternehmen zu nutzen und weiter auszubauen. Die einheitliche Behördennummer ist die erste Anlaufstelle für Verwaltungsfragen aller Art. „Über die 115 erhalten Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen Antworten auf die am häufigsten anfallenden Behördenanliegen“, heißt es auf der Website www.115.de. Die Wirklichkeit sieht allerdings etwas anders aus. In letzter Zeit entstehen in den Bundesministerien immer wieder neue Hotline-Nummern.
Da stellt sich die Frage, warum der Bund weitere Telefonzugänge schaltet und damit das Prinzip eines einheitlichen Zugangs durchbricht. So geschehen in diesen Tagen durch Bundesministerin Andrea Nahles, die das Bürgertelefon Mindestlohn freigeschaltet hat. Nun könnte man es sich einfach machen und sich auf den Standpunkt stellen, Informationen über den Mindestlohn sind keine anfallenden Behördenanliegen. Aber so einfach sollte man es sich aber nicht machen. Staatliches Verwaltungshandeln ist zweifelsohne wohl breiter auszulegen. Der Kunde sollte das Produkt (mit)definieren und nicht allein der Anbieter.
Zurück zum Mindestlohn. Unter der Rufnummer 030-60280028 (die kann man sich auch gut merken!) können Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmer und Arbeitgeber Fragen zum Mindestlohn, der ab 1.1.2015 eingeführt wird, in einem Callcenter stellen. Zehn Mitarbeiter kümmern sich in einem Rostocker Callcenter um die Antworten der Anrufer und geben zum Beispiel Beschwerden an die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll weiter.
Die neue Rufnummer zum Mindestlohn ist aber nicht die einzige Sonderrufnummer zu Bürgerinformationen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen Verbraucherlotsen als zentrale Anlaufstelle für Bürgeranfragen. Der Verbraucherlotse ist unter der Rufnummer 0228-24252627 an Werktagen von Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.
Im Bereich Gesundheit gibt es zum Beispiel unter der Rufnummer 01805/313131 die BZgA-Telefonberatung zur Rauchentwöhnung. Laut Webseite des Bundesgesundheitsministeriums können seit 15. Februar 2011 Verbraucher unter der kostenlosen Hotline (0 8000 11 77 22) anrufen und sich über ihre Rechte im Gesundheitswesen informieren.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat eine Service-Telefon-Hotline für Bürgerinnen und Bürger geschaltet, unter der Rufnummer 0800-2741000 die Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar ist.
Vermutlich lässt sich die Reihe von Sondertelefon-Nummern fortsetzen. Sie mögen alle ihre Berechtigung haben. Gleichwohl wäre hier mehr Koordination und Vernetzung über die einheitliche Behördenrufnummer 115 angebracht und sicherlich auch sinnvoll. So stellt sich die Frage, warum verschiedene Callcenter eingesetzt werden und die Nutzungszeiten der Hotlines unterschiedlich ist. Es gilt, Ressortgrenzen zu überwinden um einen Nummernsalat zu vermeiden.
Nummernsalat
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