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ZMI-Newsletter vom 2.10.2022 – Entlastungspaket III gilt auch für Kommunen

Im Z-M-I, dem Zehn-Minuten-Internet Newsletter berichte ich jeden Sonntag über interessante Links (heute u.a. Wirtschaftlicher Abwehrschirm/Entlastungspaket III) aus dem Internet für Bürgermeister:innen und Kommunalpolitiker:innen. 

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Wirtschaftlicher Abwehrschirm/Entlastungspaket III gilt auch für Kommunen

Die Bundesregierung hat Ende der Woche ein Konzept für einen wirtschaftlichen Abwehrschirm gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges vorgestellt. Damit verfolgt sie das Ziel, Deutschland durch die Krise zu führen, Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Unternehmen zu helfen, den Gasmarkt zu stabilisieren sowie Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu soll ein Abwehrschirm in Höhe von bis zu 200 Milliarden Euro eingerichtet werden. Dieser Abwehrschirm ist aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes der richtige Weg.

Mit dem Abwehrschirm hat die Bundesregierung ein wichtiges Signal gesetzt, damit Deutschland besser durch die Krise kommt und wir uns in dem sich abzeichnen Wirtschaftskrieg behaupten können.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die beschriebenen Maßnahmen des Bundes auch den Ländern und Kommunen helfen werden. Der Abwehrschirm gilt auch für Schulen, Sportvereine und kommunale Unternehmen, wie etwa Krankenhäuser und Kultureinrichtungen. Damit sinken auch die finanziellen Belastungen und es entsteht mehr Planbarkeit in den kommunalen Haushalten. Der Abwehrschirm kann auch einen wichtigen Beitrag leisten, zu verhindern, dass unsere Wirtschaft in die Rezession rutscht. Gleichzeitig muss allerdings vor der Illusion gewarnt werden, dass mit dem Abwehrschirm die Krise vorbei ist. Der Krieg in der Ukraine kann noch lange dauern, die Gasleitungen sind gar nicht mehr funktionsfähig und auch der nächste Winter wird eine große Herausforderung sein. Notwendig sind deshalb deutlichere Schritte zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Zusätzlich sollten alle Kapazitäten sowohl im Bereich der Kohlekraftwerke als auch im Bereich der Atomkraftwerke aktiviert werden und zunächst am Netz bleiben.

Zu den wesentlichen Inhalten mit kommunalem Bezug:

Strom- und Gaspreisbremse
Mit dem Abwehrschirm sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abgefedert werden. Dazu soll eine Strom- und Gaspreisbremse eingeführt werden. Auch wenn die konkrete Ausgestaltung noch nicht feststeht, wird zur Strompreisbremse ausgeführt, dass sie, wie schon oben erwähnt, für alle gelten soll. Dazu wird ein sogenannter Basisverbrauch subventioniert (Basispreis-Kontingent). Für den darüberhinausgehenden Verbrauch wird der jeweils aktuelle Marktpreis angelegt. Zur Gaspreisbremse heißt es, dass diese ebenfalls für Haushalte und Unternehmen gelten soll. Sie soll so ausgestaltet werden, dass sie einen Anreiz zum Energiesparen setzt. Die hierzu eingesetzte Kommission soll ihre Arbeitsergebnisse bereits Mitte Oktober und nicht erst wie ursprünglich geplant Ende Oktober vorstellen. Die Preisbremsen sind angesichts der stark gestiegenen Energiepreise, die mittlerweile viele private Haushalte und gewerbliche Verbraucher erreicht haben, ein notwendiger Weg. Es würde den Staat voraussichtlich ökonomisch und finanziell mehr kosten, wenn der Preisdeckel nicht eingeführt würde. Es ist richtig, dass dabei jeweils ein Ansatz gewählt werden soll, der schnell wirkt, einfach administrierbar ist und einen Anreiz zum Energiesparen setzt. Bei der Ausgestaltung ist es aus kommunaler Sicht wichtig, dass schnell wirksame Maßnahmen eingeführt werden sollten. Die Einzelfallgerechtigkeit sollte dabei nicht im Vordergrund stehen. Eine Anwendung des Preisdeckels auf Kommunen wird nicht explizit erwähnt, von uns in der weiteren Debatte der Maßnahmen allerdings eingefordert werden. Die Kommunen sind von den steigen- den Energiepreisen ebenfalls stark betroffen. Auch für die kommunalen Unternehmen ist die Preisbremse ein richtiger Ansatz. Sie führt zu einer nennenswerten Entlastung bei den Endkunden, wodurch weniger Zahlungsausfälle zu erwarten sind.

Noch kein Rettungsschirm für Stadtwerke
Ein spezieller Rettungsschirm für Stadtwerke sowie kommunale Wohnungsunternehmen ist im Beschlusstext der Bundesregierung nicht vorgesehen. Dagegen werden wirtschaftliche Hilfen, von denen auch kommunale Unternehmen profitieren können, angekündigt. Die wirtschaftlichen Hilfen sind zu begrüßen, werden aber nicht ausreichend sein. Die Liquidität der Stadtwerke hängt wesentlich davon ab, dass sie gegen sich dynamisch entwickelnde Beschaffungskosten abgesichert werden. Aufgrund der Dynamik an den Energiemärkten ist weiterhin mit einer Vorleistung zulasten des Eigenkapitals und daraus resultierenden Belastungen der kommunalen Haushalte zu rechnen. Ziel der Bundesregierung muss es daher zunächst sein, die Liquidität der Stadtwerke durch Darlehen, etwa im Rahmen eines KfW-Programms, abzusichern. Ebenso ist ein Insolvenzmoratorium für die Stadtwerke erforderlich. Zur Stärkung der Investitionskraft der Stadtwerke sind zudem Liquiditätshilfen erforderlich. Die Stadtwerke werden für die Energiewende, d. h. für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien, benötigt.

Gasumlage
Die Gasumlage entfällt und die Wiederbeschaffungskosten der Großhändler im Gasbereich werden vollständig staatlich finanziert. Bereits gestern wurde dazu im schriftlichen Umlaufverfahren die Gasanpassungsverordnung geändert. Damit ist die Rechtsgrundlage für die Umlage entfallen. Die Umlage wird damit gesetzlich so gestellt, als ob es sie nie gegeben hätte. Vor dem Hintergrund der Verstaatlichung von Uniper als größten Gasgroßhändler ist dies konsequent und richtig. Problematisch ist allerdings, dass nun Anpassungsmaßnahmen bei diejenigen kommunalen Unternehmen erforderlich sind, die bereits Preisanpassung angekündigt und in ihrer Kalkulation berücksichtigt haben.

Wie geht es weiter?
Am 4. Oktober 2022 wird es eine Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler geben. Dazu fordert die Bundesregierung die Länder im Beschlusspapier bereits zu ihrer angemessenen finanziellen Beteiligung am Entlastungspakt III auf.

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Es wird wieder eng
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Nur 39 Prozent der Ostdeutschen mit Zustand der Demokratie zufrieden
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Auch das noch: Als wären die Preissteigerungen bei Energie nicht schon happig genug, kommen in über 170 Gemeinden im Land auch noch höhere Grundsteuern dazu. Doch so mancher Bürgermeister hat kaum eine andere Wahl.

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Solardächer über Autobahnen: Deutsches Pilotprojekt beginnt demnächst 
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Studie: Zukunftsstarke Regionen liegen vor allem in Süddeutschland
Welche Städte und Landkreise sind besonders gut für die Zukunft gerüstet? Eine Studie sieht die starken Kommunen vor allem im Süden Deutschlands. Potenzial haben aber auch einige nördliche Regionen – und Volkswagen befördert Wolfsburg sogar in die Top 5.

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Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, stockt der Staat seine Hilfen auf. Von einer Wohngeldreform sollen zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger profitieren. Doch wer kann die Hilfen beantragen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Neues aus den Kommunalen Spitzenverbänden
DST: Gaspreisbremse und Abwehrschirm des Bundes: „Richtige Antwort“
DStGB: Abwehrschirm wichtiges Signal für Menschen, Kommunen und Wirtschaft
DLT: Landkreise fordern Hilfe bei Flüchtlingskosten
SSGT: Daseinsvorsorge sichern: Städte schlagen Alarm und fordern Rettungsschirm für kommunale Energieversorger – Gaspreisbremse muss schnell kommen
NWStGB: Kommunen bei Unterbringung von Geflüchteten am Limit
SGBSA: Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022
StGTMV: Städte und Gemeinden für Ausweitung des Energiepreisdeckels sowie praktikable Umsetzung der Wohngeldreform
STRLP: Kommunale Energieeinsparungen: Gemeinsamer Maßnahmenkatalog

Digitalpakt
Bisher 3,6 Mrd. Euro aus dem Digitalpakt Schule abgeflossen
Bitkom Tacheles zum DigitalPakt 2.0
Frankenthal – Digitalpakt Schulen kommt MHK und PIH zugute

Kopf der Woche:  
Zehra Öztürk, Senatskanzlei Hamburg, Amt für IT und Digitalisierung, Stellv. Referatsleiterin

Buch der Woche: Ein falsches Wort: Wie eine neue linke Ideologie aus Amerika unsere Meinungsfreiheit bedroht von René Pfister
Eine linke Revolution hat Amerika erfasst: Im Namen von Gerechtigkeit und Antirassismus greift dort eine Ideologie um sich, die neue Intoleranz erzeugt – in liberalen Medien kann ein falsches Wort Karrieren beenden, an den Universitäten herrscht ein Klima der Angst, Unternehmen feuern Mitarbeiter, die sich dem neuen Zeitgeist widersetzen. In vielen Porträts und Geschichten beschreibt René Pfister, Büroleiter des SPIEGEL in Washington, diese neue politische Religion – und zeigt auf, warum die amerikanische Demokratie nicht nur von rechts unter Druck kommt. Er erklärt, wie Dogmatismus, Freund-Feind-Denken und Mob-Mentalität in Internet die Meinungsfreiheit in den USA schon gefährlich eingeschränkt haben. Eindrücklich warnt er vor diesem Fundamentalismus, dem wir uns widersetzen müssen, um auch in Deutschland die offene Gesellschaft zu verteidigen.

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Webseite der Woche: Breitbandportal

Zahl der Woche: 9 Einwohnerinnen und Einwohner hatte Dierfeld als kleinste Gemeinde Deutschlands zum Jahresende 2021 (Quelle destatis)

Tweet der Woche: Maja Goepel, Political economist & transformation researcher
Freu mich auf #fwk22: „Fangen wir damit an, was eigentlich die Aufgabe von Wissenschaft ist. Im Grunde steckt die Antwort im Namen: Wissen schaffen. Systematisch und nach einer soliden, etablierten Methode, die auf kollegialen Checks and Balances beruht.“

Zu guter Letzt: Inderin irrtümlich für tot erklärt – plötzlich erscheint sie bei ihrer eigenen Trauerfeier

Foto: Bundesregierung/Denzel

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Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.

Ihr Franz-Reinhard Habbel

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