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Bundestag verabschiedet E-Governmentgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 18.4.2013 das E-Government Gesetz beschlossen. Noch steht die Beschlussfassung Anfang Mai in der Länderkammer aus. Mit der Bundestagsentscheidung ist nun ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung der deutschen Verwaltung getan.
Um das Gesetz wurde lange gerungen, die Diskussionen sind ausdrücklich zu begrüßen, sind sie doch ein Zeichen einer beginnenden Auseinandersetzung mit der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Erstmals ist es auch gelungen, einzelnen Themenbereiche durch die Berichterstattung in überregionalen Medien in eine öffentliche Aufmerksamkeit zu bringen.
In einzelnen Bereichen bleibt das Gesetz allerdings hinter den Erwartungen der Bürger, der Wirtschaft und der Behörden zurück. Deshalb gilt: Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz.
Jetzt geht es darum, die Weiterentwicklung des Gesetzes vorzubereiten. Technologische Veränderungen werden sich weiter beschleunigen. Darauf müssen auch Staat und Kommunen reagieren. Es sind nicht so sehr die einzelnen Regelungen des Gesetzes, die den Weg zur digitalen Verwaltung ebnen, sondern die damit ausgelöste Signalwirkung in die Verwaltung und in die Politik hinein, die das Gesetz wertvoll macht.
Das jetzt verabschiedete Gesetz gilt für den Bund, findet aber bei Auftragsangelegenheiten auch Anwendung in Ländern und Kommunen. Es ist zu erwarten, dass die Kommunen die neuen Möglichkeiten des Gesetzes auch auf ihre eigenen Verwaltungsangelegenheiten zügig ausweiten werden. Eine zweispurige Verwaltung macht keinen Sinn. Warum sollte zum Beispiel ein elektronisches Bezahlverfahren nur bei Auftragsangelegenheiten eingesetzt werden? Es liegt jetzt an den Ländern, eigene E-Government Gesetze zu schaffen bzw. sie zu ergänzen, um die volle Breite einer Digitalisierung ausnutzen zu können.
Deutschland hat lange, ja zu lange gebraucht, dieses Gesetz zu verabschieden. Jetzt gilt es, die Möglichkeiten des Gesetzes schnell auszuschöpfen. Erste Signale aus dem Bundesinnenministerium deuten darauf hin, dass auch der Bund die Umsetzung auf kommunaler Ebene unterstützen wird. Auch wäre ein sogenanntes Umsetzungsbarometer zu begrüßen. Verwaltungen könnten im Wettbewerb gelistet werden, inwieweit sie zum Beispiel Authentzfizierungsverfahren oder ein elektronisches Dokumentenmanagement einsetzen.
Die vor uns liegenden Aufgaben wie die Energiewende, Mobilität, Bildung und Gesundheit verlangen einen massiven Einsatz modernster Informations- und Kommunikationstechniken. Cloud-Computing, Apps, soziale Netzwerke, Plattformen zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürger sowie die Zusammenführung von Services zu einem ganzheitlichen Public-Service verlangen modernste Basisinfrastrukturen und mutige Entscheidungen. All das kostet auch Geld und erfordert weitere Investitionen.
Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit weiter zu stärken, ist auch das Ergebnis einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung. Das ist E-Government Gesetz bildet die Grundlage für weiteres Tun. Es ist aber erst der Anfang.
Franz-Reinhard Habbel

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