Grünes Licht gab heute der Bundesrat für die Abschaffung der Störerhaftung bei öffentlichen WLAN-Hotspots. Damit wird zudem klargestellt, dass Behörden WLAN-Betreiber nicht verpflichten dürfen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Das Gesetz soll zum Beispiel Café-Besitzer vor Unterlassungsforderungen schützen, wenn Gäste in ihrem WLAN illegale Downloads vornehmen. Auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat sich seit längerer Zeit für eine Änderung des Telemediengesetzes eingesetzt. Öffentliche WLAN-Hotspots erhöhen u.a. die Attkrativität öffentlicher Räume und sind für die digitale Kommunikation eine wichtige Basisinfrastruktur.
Die EU will mit 120 Millionen Euro Projekte zur Versorgung mit kostenfreien WLAN-Hotspots fördern.
Der Rat der 28 EU-Staaten hat am 12.09.2017 dem Vorhaben zugestimmt, mit dem Votum des Europaparlaments ist die Gesetzgebung nun abgeschlossen.
Damit können bis zu 8.000 öffentliche Einrichtungen wie Plätze, Parks oder Gebäude mit Technik und Installation ausgestattet werden (Internet-Zugangspunkte). Gemeinden in der EU können Gelder für diese Zugangspunkte beantragen. Kosten für Netzanbindung (mind. 30Mbit/s) und Instandhaltung müssen die Kommunen allerdings selbst bezahlen. Gelder können unter anderem durch Online-Anmeldungen beantragt werden und werden nach dem Windhundverfahren vergeben („Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“).
Weitere Informationen zu Verfahren und Bedingungen finden Sie unter dem Link bzw. hier besonders auf Seite 10.