(3.1.) In der heute in Berlin vorgestellten Jahresbilanz der deutschen Städte und Gemeinden widmet der Deutsche Städte- und Gemeindebund der Digitalisierung ein ganzes Kapitel. Dort heißt es, dass Digitalisierung mehr bedeute für Städte und Gemeinden als eGovernment und digitale Verwaltung. Die Kommunen befänden sich an der Schnittstelle einer nie dagewesenen Veränderungsdynamik und stünden damit auch in besonderer Verantwortung.
Städte und Gemeinden verfügten über viele Daten, die bei der Entwicklung von Dienstleistungsangeboten für viele Akteure von besonderem Interesse seien. Neue technische Lösungen seien aber kein Selbstzweck, sondern müssten den Bürgerinnen und Bürgern dienen und dazu beitragen, die Lebens- und Standortqualität zu verbessern. Weiter heißt es in der Bilanz: “Städte und Gemeinden müssen die Chancen der Digitalisierung aktiv nutzen, den Prozess koordinieren und dazu beitragen, dass die Transformation in das anbrechende digitale Zeitalter vor Ort gelingt, ohne die gesellschaftlichen Errungenschaften und die Qualität des Zusammenlebens vor Ort zu gefährden.
Ausführlich dargestellt wird in der Bilanz des DStGB die Notwendigkeit moderner und schneller Breitbandanschlüsse. “Perspektivisch werden wir in Deutschland flächendeckend Breitbandnetze auf Glasfaserbasis brauchen, um den Anforderungen der Digitalisierung gerecht zu werden“. Das gelte besonders für die Gemeinden in den ländlichen Regionen, die gleichermaßen versorgt werden müssen. Daher dürfte aus Sicht des DStGB in den kommenden Jahren nicht in erster Linie eine Gigabit-Strategie auf der politischen Agenda stehen. Dies berge die Gefahr, dass sich bei der Breitbandversorgung die bestehende Kluft zwischen gut erschlossenen Ballungsräumen und unterversorgten ländlichen Regionen weiter vertiefe. Es müsste der Grundsatz gelten “Flächendeckung vor Hochgeschwindigkeit“. In der neuen Legislaturperiode des Bundes sei die Fortführung der Breitbandförderprogramme sowie eine Aufstockung der zur Verfügung gestellten Finanzmittel notwendig.
Um die Chancen der kommunalen digitalen Transformation für die Bürgerinnen und Bürger, die lokalen Unternehmen und die öffentliche Daseinsvorsorge wahrzunehmen, benötigen die Kommunen die Unterstützung, um Mehrwert zu generieren und die Vernetzung der Akteure vor Ort fördern zu können. Gefordert wurde vom DStGB ein bundesweites Kompetenzzentrum zur Beratung und Unterstützung.
Auch die digitale Verwaltung müsse vorangebracht werden. Der DStGB begrüße das im Jahr 2017 beschlossene Onlinezugangsgesetz und die Etablierung eines einheitlichen Bürgerservice- Portals für Onlinedienstleistungen der Verwaltungen. Dieses Vorhaben könne die elektronische Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen deutlich voranbringen. Digitale Verwaltung sei vernetzte Verwaltung; mit Insellösungen werde Deutschland nicht vorankommen. “Der nun auf den Weg gebrachte Portalverbund wird die Standardisierung beschleunigen, besseren Datenaustausch ermöglichen und damit die Basis für eine auf allen föderalen Ebenen durchgehende digitale Verwaltung legen“. Die Kommunen müssten auf Augenhöhe in den Prozess eingebunden werden. “Ohne Städte und Gemeinden werden die Vorhaben nicht funktionieren“.
“Deutschland muss sich vorrangig zur Nutzung digitaler Angebote im Sinne des Grundsatzes „digital first“ bekennen. Nur so können Doppelstrukturen vermieden und zugleich Effizienzpotenziale gehoben werden.
DStGB legt Bilanz zur Digitalisierung vor – Digital first
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