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Online First bei Planungs- und Genehmigungsverfahren

Das Bundeskabinett hat am 29.04.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Corona-Virus-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz) beschlossen. Danach können bei der Beteiligung der Öffentlichkeit Online-Verfahren eingesetzt werden. Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden. Gleichzeitig wird das Instrument der Online-Konsultation eingeführt. Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich dafür ausgesprochen diese Änderungen nicht zu befristen, sondern auf Dauer einzuführen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, die Einstellung von Unterlagen in das Internet als ausreichend zu betrachten ohne das weitere Formen der Bereitstellung von Informationen notwendig sind. (Quelle: DStGB)

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