Ab 1. Januar 2015 können Fahrzeuge von zu Hause aus über das Internet abgemeldet werden. Nach Jahren des Planes und Experimentierens ist damit ein erster Schritt in Richtung Onlinezulassung getan. Bis Ende 2017 sollen alle anderen Zulassungsvorgänge folgen. In einem Zwischenschritt können ab 2016 Änderungen von Halterangaben und Wiederzulassungen ebenfalls online vorgenommen werden.
Voraussetzung für die Onlineabmeldung ist allerdings, dass das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Das bedeutet, dass sich erst nach und nach dieser Dienst etablieren wird. Die Vorgehensweise ist notwendig, weil ab sofort bei einer Zulassung neue Stempelplaketten ausgegeben werden, die einen verdeckten alpha-numerischen Sicherheitscode erhalten, der nach Abzug des Siegels und des Freirubbelns sichtbar wird. Auch die Zulassungsbescheinigung hat ein verdecktes Feld, welches abgezogen werden kann und dann ebenfalls einen solchen Code freigibt.
Bei der Abmeldung von zu Hause muss die Identität durch den neuen Personalausweis auf der Webseite des Kraftfahrtbundesamtes nachgewiesen und das entsprechende Kennzeichen angegeben werden. Die Stempelplaketten müssen dann freigerubbelt, die dort erscheinende TAN-Nummer dann in das Onlineformular eingetragen werden. Die Bezahlung erfolgt über ein ePayment-System. Die Außerbetriebssetzung wird vom KBA der zuständigen Zulassungsbehörde mitgeteilt.
Die Sache hört sich vielleicht kompliziert an, sie ist aber ganz einfach und eine echte bürokratische Erleichterung. Bundesweit werden jährlich rund 24 Millionen Transaktionen in den Kfz-Zulassungsstellen abgewickelt. In zwei Jahren könnten diese über ein zentrales Portal komplett von zu Hause oder vom Händler abwickelt werden.