Österreich will Gründerland Nummer 1 in Europa werden. Den Weg dazu soll ein Alternativfinanzierungsgesetz ebnen, das einen innovativen Rechtsrahmen für Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodelle schaffen soll. Crowdfunding ist mehr als ein reines Finanzierungsmodell. Es stärkt den Unternehmergeist, schafft Zugang zu weiteren Finanzierungsformen, ist eine erste Prüfung des Unternehmenskonzepts über den Markt und ein wichtiges, einfaches Marketingtool für junge Unternehmen.
Kleine und mittelständische Unternehmen haben es seit der Finanzkrise und Basel III immer schwerer an Bankfinanzierungen zu gelangen. Durch diese Kreditklemme werden Investitionen erschwert und Innovationen massiv gehemmt. Allein die Tatsache, dass im Jahr 2014 in Österreich pro 8000 € über Crowdfunding investiertes Geld ein Arbeitsplatz entstanden ist, zeigt das enorme Potenzial dieses modernen und international sehr erfolgreichen Finanzierungsmodells. Das österreichische Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft geht von einem jährlichen Potenzial von 65 Millionen € aus. Damit könnten jährlich rund 6500 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. In Österreich investieren derzeit die Menschen pro Kopf viel weniger über Crowdfunding in die Realwirtschaft als im Rest Europas. So sind die pro Kopf Investments in der EU 13 mal höher, in Estland 42 mal höher und in Großbritannien 90 mal höher als in Österreich.
Nach dem neuen Gesetz dürfen Anleger künftig uneingeschränkt bis zu 5000 € jährlich in Projekte investieren. Wer mehr investieren möchte, muss einseitig bestätigen, dass das Investment nicht zwei netto Monatsmieten oder 10 % des Finanzvermögens übersteigt. Die volle Prospektpflicht soll erst ab einem Investitionsvolumen von 5 Millionen € greifen. Dafür soll es eine Prospektpflicht light ab 1,5 Millionen € geben. In Deutschland sind die Einzelanlagebeschränkungen größer. So muss bereits ab 250 € ein unterschriebenes Informationsblatt per Post an den Emittenten, also jene, die das Geld bekommen, geschickt werden. Die volle Prospektpflicht beginnt bereits ab 1 Millionen €.
Besonders bemerkenswert ist, dass in dem neuen Crowdfundingesetz auch Gemeinden explizit genannt werden. Diese können genauso wie Unternehmen Gelder, beispielsweise über Internet Plattformen, künftig für Gemeindeprojekte sammeln. Der Sprecher des österreichischen Gemeindebundes, Daniel Kosak begrüßte diesen Weg und sagte der „Wiener Zeitung“, dass die Gemeinden jetzt die gleichen Rechte haben wie Start-ups.
In Deutschland bleibt Crowdfunding weiter umstritten. Siehe hierzu auch die jüngste Debatte im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages aus März 2015.
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