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Koalitionsvertrag an der Saar: Was tut das Land für die Kommunen?


Drei Ziele hat sich im Saarland die Koalition aus CDU und SPD für den 16. Legislaturperiode von 2017 bis 2022 gesetzt: solider wirtschaften – mutig gestalten – mehr investieren. In besonderer Weise widmet sich die neue Landesregierung den Kommunen. Im Koalitionsvertrag heißt es in einem eigenen Kapitel dazu wörtlich:
Kommunale Angelegenheiten
Handlungsfähigkeit der saarländischen Kommunen zukunftssicher gestalten
Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sind für die Saarländerinnen und Saarländer Heimat. Sie sind identitätsstiftend und gewährleisten in einer globalisierten Welt das Gefühl von Sicherheit und Zugehörigkeit. Die Koalitionspartner wollen den Menschen dieses Stück Heimat bewahren, die Kommunen aber auch mit Blick auf finanzielle und strukturelle Herausforderungen weiterentwickeln und stärken.
Die Finanzlage der saarländischen Kommunen ist äußerst angespannt. Die Landesregierung wird den mit dem Konsolidierungserlass und mit den haushaltsmäßigen Anforderungen für Leistungen aus dem Kommunalen Entlastungsfonds eingeschlagenen Weg der Sanierung der Gemeindefinanzen fortsetzen. Allein aus eigener Kraft und unter Beibehaltung des Status Quo der Aufgabenerfüllung wird es den Kommunen jedoch nicht gelingen, die Finanzkrise zu überwinden. Neben der konsequenten Umsetzung des Kommunalpaktes zwischen der Landesregierung und den saarländischen Kommunen sieht sich die Landesregierung ebenfalls in der Pflicht, den Kommunen durch geeignete weitere Maßnahmen Hilfestellung zu leisten.
Kommunalhaushalte konsolidieren
Die Landesregierung wird die Kommunen an der Entlastung des Saarlandes durch den Bund-Länder-Finanzausgleich gerecht und fair beteiligen. Weitere finanzielle Handlungsspielräume werden wir im Rahmen unserer politischen Prioritäten insbesondere zur Unterstützung der Kommunen einsetzen. Wir werden darüber hinaus dafür sorgen, dass die vielen Projekte, die in der nächsten Dekade im Rahmen unserer „Investitionsoffensive Saar“ angegangen werden, auch der Ertüchtigung und Verbesserung der kommunalen Infrastruktur zu Gute kommen.
Die Rahmenbedingungen des kommunalen Haushaltsrechts sind zu prüfen und anzupassen. Die Landesregierung stellt das praktizierte System der Doppik erneut auf den Prüfstand mit dem Ziel, bestehende Anwendungsdefizite bis zum Haushaltsjahr 2019 abzubauen und das System zu optimieren. Ein Untersuchungsgegenstand soll dabei die bisherige Berücksichtigung von Abschreibungen im kommunalen Haushalt sein. Das zum Erhalt der dauernden Leistungsfähigkeit unserer Städte und Gemeinden notwendige Ziel der Haushaltsverbesserung soll mit den jeweiligen Anforderungen an die aktuelle Handlungsfähigkeit der Kommunen in Einklang gebracht werden. Ziel einer entsprechenden Prüfung soll es sein, zu klären, inwieweit bei der Ausgestaltung der kommunalen Schuldenbremse Erleichterungen zugunsten laufender Aufwendungen in einzelnen Tätigkeitsfeldern wie der Bildung oder dem kommunalen Ordnungsdienst vertretbar sind.
Die Landesregierung wird unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände den Kommunalen Finanzausgleich evaluieren und erforderliche Anpassungen in der Verteilung prüfen. Hierbei sollen Sondersituationen von Kommunen in den Fokus genommen werden. Nach der gegenwärtigen Rechtslage wird der Umlagesatz der Gewerbesteuer mit Beginn des Jahres 2020 sinken. Die Landesregierung wird weder landesrechtliche Maßnahmen ergreifen, um den Gewerbesteuerumlagesatz wieder anzuheben, noch die Schaffung einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung unterstützen.
Die Landesregierung prüft Möglichkeiten, die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge auszudehnen.
Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände leisten in vielfältigen Bedarfslagen Unterstützung für eine angemessene Lebensführung. Die sich wandelnden wirtschaftlichen Verhältnisse und Bevölkerungsstrukturen erfordern hohe Aufwendungen insbesondere im Sozialbereich und bei der Jugendhilfe. Die Landesregierung wird sich deshalb dafür einsetzen, dass sich der Bund stärker an den Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern beteiligt.
In die Zukunft investieren
Um die Zukunftsfähigkeit der saarländischen Kommunen auch weiterhin zu gewährleisten, sind nachhaltige Investitionen in die Infrastruktur, insbesondere im Bereich Bildung, unabdingbar. Vor diesem Hintergrund wird die saarländische Landesregierung die Finanzhilfen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert (1:1) an diese weitergeben. Sollte der Bund weitere Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen auflegen, wird entsprechend verfahren.
Auch durch die Städtebauförderung wird die Landesregierung die Kommunen darin unterstützen, städtebauliche und funktionale Missstände zu beseitigen sowie nachhaltige Strukturen und eine integrierte ganzheitliche Stadtentwicklung umzusetzen. Daher wird die Landesregierung spätestens ab dem Jahr 2020 den Kofinanzierungsanteil des Landes zur Städtebauförderung des Bundes aus Landesmitteln voll erbringen.
Im Bereich der Ver- und Entsorgungswirtschaft sind wichtige Investitionen für die künftige Daseinsvorsorge erforderlich. Wir werden eine rechtliche Erleichterung der Betätigung der Kommunen auf diesem Gebiet, unter Abwägung der Belange der mittelständischen regionalen Unternehmen, im Laufe des Jahres 2018 anstreben.
Des Weiteren werden die Kommunen auch weiterhin durch bedarfsorientierte Zuweisungen aus dem kommunalen Ausgleichsstock unterstützt. Diese dienen unter anderem der Unterstützung der Kommunen bei der Erbringung von Komplementärmitteln für durch Europa-, Bundes- oder Landesmittel geförderte Investitionen.
Eigene kommunale Kooperationsbemühungen und Zusammenarbeiten bis hin zu freiwilligen Fusionen werden auch zukünftig aus dem kommunalen Stock der Bedarfszuweisungen unterstützt.
Im kommunalen Ausgleichsstock soll künftig – unter Berücksichtigung bereits erfolgter Bindungen – neben dem aktuellen Zufluss nicht mehr als ein Jahresbetrag als Restsumme verbleiben. Sollten darüber hinaus Reste auflaufen, sind diese mit Zufluss des aktuellen Jahresansatzes (dem Kommunalen Finanzausgleich zufließend) durch Investitionspauschalen nach § 16 Absatz 11 KFAG auf die Gemeinden zu verteilen.
Der Umfang der Investitionsmöglichkeiten der Kommunen wird wesentlich durch die Vorgaben des Krediterlasses bestimmt. Bei fortbestehender Orientierung des zulässigen Umfangs der Investitionskredite an der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen werden wir die bisherige Bewährung des Erlasses mit Blick auf etwaige Korrekturen untersuchen.
Interkommunale Zusammenarbeit nachhaltig strukturieren – Funktionalreform konsequent umsetzen
Der Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit muss vorangetrieben werden, um kommunale Aufgaben effektiver und effizienter wahrnehmen zu können. Dies gilt für alle Ebenen der kommunalen Verwaltung. Dabei sollen Verwaltungstätigkeiten in gemeindeübergreifenden Verwaltungseinheiten gebündelt werden, die auf Ebene der Gemeindeverbände oder in leistungsstarken Mittel- und Oberzentren abgebildet werden. Eine weitere Verwaltungsebene ist nicht vorgesehen. Dies gilt vor allem für solche Verwaltungstätigkeiten, die in allen Kommunen gleichartig sind und keinen unmittelbaren Bürgerbezug aufweisen. Die Bürgernähe ist hierbei zu beachten. Das Land wird einen entsprechenden Zusammenschluss der Kommunen finanziell fördern und beratend begleiten.
In diesem Zusammenhang wird das Innenministerium binnen eines Jahres unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände einen Katalog bzgl. möglicher Bereiche der interkommunalen Zusammenarbeit erarbeiten und den Kommunen verbindliche Vorgaben hinsichtlich pflichtiger Zusammenarbeit machen. Die rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen zur Ermöglichung einer Funktionalreform und zur Vereinfachung der interkommunalen Zusammenarbeit werden geprüft und ggf. angepasst. Dabei wird auch die Ebene der Landesverwaltung in die Überprüfung und Anpassung mit einbezogen. Im Bereich der kommunalen Ver- und Entsorgungswirtschaft werden wir prüfen, wie interkommunale Kooperationen erleichtert werden können. Die Kommunalaufsicht wird ermächtigt, durch Erhebung von Kennzahlen die Effizienz von Verwaltungshandeln einzelner Kommunen offen zu legen, mit anderen zu vergleichen und steuernd einzugreifen.
Darüber hinaus wollen wir, dass sich benachbarte Kommunen – auf freiwilliger Basis, nach Bürgerentscheid – begleitet durch finanzielle Unterstützung des Landes, zusammenschließen.
Nach einer Übergangszeit von drei bis vier Jahren werden die Ergebnisse evaluiert. Sollten keine strukturellen Erfolge sichtbar sein, die sich in Kennzahlen widerspiegeln, schließen wir eine Gebietsreform nicht aus. Darüber kann erst in der nächsten Legislaturperiode entschieden werden.
Für diese ultima ratio wird die saarländische Landesregierung in dieser Legislaturperiode die rechtlichen Grundlagen schaffen, um bei den anstehenden Wahlen und Besetzungen die Entstehung von Vertrauensschutztatbeständen (wie zum Beispiel die Amtszeit von Bürgermeistern, Räten und Gremien), die einer kommunalen Neuordnung im Wege stünden, auszuschließen.
Auf Ebene der Gemeindeverbände bleibt die Gebietskulisse unverändert. Im Rahmen der derzeitig durchgeführten umfassenden Begutachtung der Gemeindeverbände durch das Innenministerium wird der Umfang und die Art der Aufgabenwahrnehmung auf den Prüfstand gestellt und ebenfalls eine kennzahlenbasierte Haushaltssteuerung erwogen, die eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung gewährleistet.
Unsere Demokratie ist ohne Kommunen undenkbar.
Wir sind uns bewusst, dass unsere hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und -beamten eine hohe Verantwortung für ihr Amt tragen. Die Koalitionspartner vereinbaren daher, im Saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetz für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landrätinnen und Landräte sowie die Regionalverbandsdirektorin oder den Regionalverbandsdirektor die Normierung einer Regelung zur Versetzung in den Ruhestand auf Antrag aus besonderen Gründen zu prüfen. Auf diese Weise soll für den Fall, dass der Amtsinhaberin oder dem Amtsinhaber das für die weitere Amtsführung erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht wird, bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen eine beamtenversorgungsrechtliche Absicherung bei Ausscheiden aus dem Amt ermöglicht werden.
Zu den Bereichen Bildung, Soziales, Infrastruktur, Mobilität, Energie und Digitalisierung finden sich weitere kommunalrelevante Positionierungen im Koalitionsvertrag.
 

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