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Mischverwaltung zwischen Behörde und Wirtschaft


Ist die Ausweitung der Mischverwaltung zwischen den Ebenen Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland umstritten, so gilt dies erst recht für eine verwaltungstechnische Zusammenarbeit zwischen Behörden und Unternehmen. Dazu ein Beispiel aus Berlin.
In Berlin zeigt sich wieder einmal die begrenzte Leistungsfähigkeit der Verwaltung. Das im Mai in Kraft getretene Zweckentfremdungsgesetz ermöglicht kurzzeitige Vermietungen von Wohnungen. Dafür ist eine Genehmigung erforderlich, die von den zuständigen Bezirksverwaltungen in Form einer Registrierungsnummer für das Inserat bei Vermietungsportalen wie Airbnb erteilt wird. Mehr und mehr Antragsteller beklagen sich allerdings, dass die beizubringenden Nachweise zu kompliziert sind, beziehungsweise von den Bezirksverwaltungen unterschiedlich gehandhabt werden. So verlangt der Bezirk Mitte über das vom Senat vorgegebene Formblatt hinaus weitere Belege wie eine Bestätigung des Arbeitgebers für Abwesenheitszeiten wie zum Beispiel Urlaub. Hinzukommen Wartezeiten zur Erteilung der Genehmigung bis zu sechs Monate. Offenbar fehlt es an notwendigen Verwaltungskapazitäten. Ohne Registrierungsnummer auf dem Inserat der Vermietungsplattform darf der Wohnraum nicht angeboten werden. Bei Verletzung dieser Vorschrift drohen hohe Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Um die Lage der Kurzeitvermieter zu entspannen, denn sie sind häufig auf die Einnahmen aus der Vermietung angewiesen, hat das Unternehmen Airbnb angeboten, die notwendigen Eintragungsprozesse auf dem Formular einschließlich beizubringender Belege selbst vorzunehmen und in die Plattform einzubauen. Dazu wäre allerdings eine Schnittstelle zu den Verfahren der Stadt Berlin erforderlich. Ein solches Vorgehen gibt es bereits in anderen Ländern. Das Land Berlin hält eine derartige Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Unternehmen allerdings für problematisch und besteht auf einer Trennung der Bereiche zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Das Unternehmen Airbnb hätte nach eigenen Aussagen keinerlei Daten von der Stadt erhalten und selbst auch keine personenbezogenen Daten geliefert. Nach einem Bericht in der Wochenzeitung DIE ZEIT „wurde von der Stadt zuvor ein Angebot von Airbnb, die in Berlin fällige Übernachtungssteuer automatisiert beim Bezahlvorgang auf der Plattform einzubehalten und an die Bezirksämtern abzuführen, abgelehnt“. Eine entsprechende Regelung gibt es in Frankfurt am Main. Aus dem Blickwinkel der Nutzer ist das Vorgehen in Berlin unverständlich, denn sie würden von einem ganzheitlichen Ansatz, Verwaltungs- und Dienstleistungsprozesse zusammenzuführen, profitieren. Angesichts der anstehenden weiteren Digitalisierung von Verwaltungs- und Dienstleistungsprozessen sowohl in Behörden als auch in Unternehmen werden derartige Fälle möglicher Zusammenarbeit künftig häufiger auftreten. Es wäre deshalb sinnvoll, frühzeitig eine Governance einer “ Mischverwaltung“ zwischen Staat und Wirtschaft zu entwickeln. Der Trend zu Plattformen, die gebündelt Dienstleistungen mit umfangreichen Services anbieten, wird weiter zunehmen. Die Politik ist klug beraten die damit verbundenen rechtlichen und praktischen Fragen frühzeitig aufzugreifen.

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