Der Deutsche Bundestag befasst sich am 10. März mit der digitalen Verwaltung. Die Potenziale der digitalen Verwaltung sollen für Bürger und Wirtschaft besser erschlossen werden.
In einem Entschließungsantrag der CDU/CSU Fraktion und der SPD-Fraktion heißt es: „Das volle Potenzial elektronischer Verwaltung lässt sich nur erschließen, wenn es vollständig medienbruchfrei realisiert wird und sich an den konkreten Bedürfnissen der Adressaten ausrichtet. Die Probleme der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft richten sich nicht nach den Zuständigkeiten von Behörden oder föderalen Ebenen. Viel mehr bestehen konkrete Anliegen, die sich zu Lebenslagen bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmenslagen zusammenführen lassen. Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erwarten zurecht eine moderne und bürgernahe Verwaltung. Dazu gehört auch, dass die Verwaltung einfach aufzufindende und nutzerfreundliche sowie sichere elektronische Bürgerdienste anbietet, die die bereits heute bestehenden Möglichkeiten einbinden. Dies muss auch und gerade in den Kommunen geschehen, denn die kommunalen Behörden sind erste Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft vor Ort. Auch wenn viele Kommunen hier schon mit gutem Beispiel voran gehen, sind die bestehenden Angebote und die Auffindbarkeit von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen im Netz häufig noch unzureichend.“
In dem Entschließungsantrag der Fraktion der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN heißt es: „Zwar bieten einzelne Kommunen bereits E-Government Dienste an, deutschlandweit betrachtet mangelt es jedoch weiterhin an einem durchgängigen Angebot. Viel mehr halten Bund, Länder, Kommunen höchst unterschiedliche Angebote vor. Eine kohärente Strategie, welche die vielfältigen Chancen der Digitalisierung für ein neues Verhältnis von Bürger und Staat und innovative E-Government-Anwedungen aufgreift, wird von Seiten der Bundesregierung bis heute nicht verfolgt.“ Die Opposition fordert die Bundesregierung in dem Antrag u.a. auf, innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Zusammenarbeit zu optimieren und eine netzpolitische Kompetenzbündelung vorzunehmen. Eingeführt werden soll auch das Prinzip des Vorrangs der digitalen Verfahrensabwicklung für Verwaltungsleistungen (Digital-by-Default)