Die Monopolkommission setzt sich in ihrem heute veröffentlichten Hauptgutachten für mehr Wettbewerb im Taxigewerbe ein. Das gilt auch für den Bereich der Taxivermittlung mittels Smartphone-Apps.
Vielen Taxiunternehmern und –Fahrern stehen durch den Markteintritt innovativer Unternehmen erstmals Alternativen zu den klassischen Taxizentralen zur Verfügung. Die Monopolkommission begrüßt diese Entwicklung sowie die bisherigen Urteile der deutschen Justiz, Taxizentralen die Anwendung von Ausschließlichkeitsklauseln und Fremdwerbeverboten zu untersagen. Diese Maßnahmen können erhebliche Markteintrittsbarrieren darstellen und die Wettbewerbsentwicklung im Bereich der Taxivermittlung behindern.
Die Monopolkommission hat zudem das Wettbewerbsverhältnis zwischen dem Taxi- und Mietwagenverkehr untersucht. Der Mietwagenverkehr steht in einer engen Wettbewerbsbeziehung zum Taxiverkehr, wird jedoch zu dessen Schutz ebenfalls reguliert. Der Markteintritt von Unternehmen, welche die Vermittlung von Mietwagen mittels Smartphone-Apps ermöglichen, hat den Wettbewerb zwischen beiden Mobilitätsträgern intensiviert und zu einer weiteren Angleichung des Taxi- und Mietwagenverkehrs geführt. Um die positive Wettbewerbsentwicklung nicht zu gefährden, empfiehlt die Monopolkommission eine Anpassung der Regulierung des Mietwagenverkehrs. Unnötige Leerfahrten könnten insbesondere durch eine Aufhebung der Rückkehrpflicht sowie der Vorschrift, dass der Beförderungsauftrag am Betriebssitz eingehen muss, verhindert werden. Weitere Anpassungen der Regulierung sind im Falle einer Liberalisierung des Taxiverkehrs vorzunehmen.
Taxivermittlung mittels Smartphone-Apps fördert Wettbewerb
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