Wie das Internet auch immer mehr in städtische Strukturen eingreift, zeigt das Beispiel von Urlaubszimmerbörsen wie Airbnb. Der Bundesgerichtshof hat jüngst durch eine Entscheidung die Untervermietung von privatem Wohnraum an Reisende erschwert.
Weltweit sind so genannte Urlaubszimmerbörsen als Plattform im Internet im Vormarsch. Insbesondere junge Leute nutzen sie häufig um, preiswert in einer anderen Stadt übernachten zu können beziehungsweise Wohnraum für eine kurze Zeit in Anspruch zu nehmen. In Deutschland dürfte es nach Branchenschätzungen eine sechsstellige Zahl von Wohnungen sein, die an Gäste über derartige Plattformen vermittelt werden. Städte und insbesondere Hoteliers sehen dies kritisch. Ihnen entgehen Einnahmen beziehungsweise Kunden. Auch in New York gibt es eine heftige Debatte um entgangene Steuereinnahmen der Kommune.
Auf der anderen Seite beleben solche Urlaubszimmerbörsen den Tourismus, aber auch die Zusammenkunft von Menschen. Gerade die weichen Standortfaktoren sind es, die junge Menschen an Orte ziehen, um dort zum Beispiel Start-Ups zu gründen. Eine solche wirtschaftliche Komponente sollte nicht unterschätzt werden.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes gilt für Mietverhältnisse, nicht aber für die Bereitstellung von kurzfristigem Wohnraum von Eigentümern. Grenzwertig ist sicher auch die Frage der Überlassung an Freunde ohne eine Erwerbstätigkeit mit der Vermietung zu verbinden. Würde man beispielsweise den Freundschaftsbegriff von Facebook zu Grunde legen, wäre damit ein wahrlich großer Personenkreis verbunden. Insbesondere Großstädter haben die Sorge, dass ganze Straßenzüge zweckentfremdet werden und aus ihrer Sicht dem Markt Wohnraum entzogen wird. So arbeitet Berlin an einem Zweckentfremdungsverbot. Nach eigenen Angaben des Airbnb-Betreibers wird der Wirtschaftsfaktor dieses Services allein in Berlin mit 100 Millionen Euro im Jahr 2012 angegeben. Auch in Frankreich liegt ein Gesetzesvorschlag zur Reglementierung von Airbnb-Praktiken auf dem Tisch der Regierung.
Man muss sicherlich unterscheiden, ob es sich bei dieser Art der Wohnraumüberlassung um eine überwiegend gewerbliche Angelegenheit handelt, also mit Gewinnerzielungsabsichten, oder ob mehr der Mobilitätseffekt und damit ein Kennenlernen anderer Orte, Menschen oder Kulturen im Vordergrund steht. Nicht zuletzt ist der Zuwachs solcher Urlaubszimmerbörsen ein Ergebnis der Sharing Economy. Nutzen statt Besitzen ist ein wichtiger Teil eines neuen Lebensstils. Das Teilen von Dingen wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen.
Urlaubszimmerbörsen wie AirBnB geraten unter Druck
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